Allgemeine Geschäftsbedingungen für den publicloud Marketplace von Scheuss & Partner AG
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des publicloud Marketplace (nachfolgend: "Vereinbarung") zwischen Scheuss & Partner AG ("S&P") und Ihren Kunden ("Kunde") – beide können auch einzeln als "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden – regeln die Nutzung des publicloud Marketplace von S&P sowie die Bereitstellung, Bestellung und die Zahlungskonditionen von Produkten, die über den publicloud Marketplace bestellt werden können (”Provisioning“):
1. Definitionen
In dieser Vereinbarung werden folgende Definitionen verwendet:
Bezeichnung | Definition |
CSP | Cloud Solution Provider: Der Anbieter der Produkte, die von S&P über den publicloud Marketplace vertrieben werden. |
Schutzrechte | Sämtliche geistige Eigentumsrechte, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Rechte an Software, Datenbank-Schutzrechte, Patente und Rechte an Erfindungen, eingetragene und nicht eingetragene Marken, geschützte Waren- und Geschäftsbezeichnungen, Halbleiterschutzrechte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und Know-how (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Geschäftspraktiken, Preisinformationen, Kundeninformationen sowie Geschäfts- und Marketingstrategien und -pläne). |
Personendaten | Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze. |
Produkt(e) | Die Services oder Lösungen der CSPs oder S&P (privater Katalog), die auf dem publicloud Marketplace zur Nutzung und Provisionierung angeboten werden, wie in den Produktbedingungen näher beschrieben. |
Product Subscription | Das Recht des Kunden, ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum gemäss den Produktbedingungen und Lizenzbestimmungen des CSPs zu nutzen. |
User | Eine von S&P ernannte Person, die gemäss dieser Vereinbarung und im Rahmen der von S&P erteilten Genehmigung zur Nutzung des publicloud Marketplace berechtigt ist. |
Produktbedingungen | Die besonderen Bedingungen, die vom CSP für jedes Produkt definiert werden und die vom Kunden akzeptiert werden müssen (einschliesslich, spezifischer Lizenzbedingungen, einer Servicebeschreibung, spezifischer Preiskonditionen und können Service Level Agreements und andere besondere Bedingungen beinhalten), in der jeweils gültigen Fassung.
Die Hersteller-spezifischen Bedingungen sind wie folgt ersichtlich: Microsoft: https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement Adobe: https://marketplace.publicloud.ch/v/#/service/789827_AdobeOrganizationTenant_27519/13139 Printix: https://marketplace.publicloud.ch/v/#/service/614776_PrintixRegistrationnew_93179/38571 Skykick: https://marketplace.publicloud.ch/v/#/service/155993_PartnerRegistration_87784/13139
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2. Zugang zum Marketplace
2.1 Registrierung, Passwort, Zugang und Zugangsschutz
2.1.1 Um Zugang zum publicloud Marketplace zu erhalten, muss der Kunde diese Vereinbarung akzeptieren. Die Vereinbarung ist entweder bereits durch den Abschluss eines anderen S&P Vertrages (z.B. SLA) Vertragsbestandteil geworden oder die Vereinbarung gilt durch die Nutzung des publicloud Marketplace als akzeptiert. Der Link zur aktuellen Version der Vereinbarung ist jeweils auf der S&P Webseite sowie auf der jeweiligen publicloud Marketplace-Rechnung als Link verfügbar. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und anderen vereinbarten Bedingungen gilt die folgende Hierarchie. Von oben nach unten: (1) die Produktbedingungen für das bereitgestellte Produkt, (2) ein Einzelvertrag (3) diese Vereinbarung, und (4) die AGB.
2.1.2 Auf den publicloud Marketplace dürfen nur berechtigte User zugreifen. Der Kunde hat die User entsprechend zu instruieren und zu überwachen. S&P darf davon ausgehen, dass ein User für den Kunden im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt. Mutationen der berechtigten User sind S&P mitzuteilen.
2.1.3 Jeder User hat seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und hat ein Missbrauch zu verhindern. Sollte ein User feststellen, dass seine eigenen oder fremden persönlichen Zugangsdaten unbeabsichtigt einem Unbefugten und/oder Dritten zugänglich gemacht wurden oder die Gefahr des Missbrauchs besteht, hat er S&P unverzüglich zu informieren, damit der Zugang gesperrt werden kann und ein neues Passwort oder Benutzerkonto erstellt werden kann.
2.2 Sperrung, Suspendierung und Benachrichtigung über Sicherheitsrisiken
2.2.1 S&P kann den Zugang von User insbesondere jederzeit und ohne Vorankündigung sperren, wenn der Verdacht besteht, dass dieser: (i) falsche Daten zum Zwecke der Registrierung oder Bestellung von Produkten angegeben hat, (ii) gegen diese Vereinbarung verstossen hat, (iii) allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Datensicherheit vernachlässigt hat oder (iv) gegen andere geltende Gesetze oder Richtlinien verstossen hat. Darüber hinaus kann S&P den Zugang sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen als notwendig erachtet wird.
2.2.2 S&P wird den Kunden über jede Suspendierung und den zugrunde liegenden Grund informieren.
2.2.3 S&P ist zudem berechtigt, (jederzeit) den Zugang eines Kunden zu einem bereitgestellten Produkt auszusetzen oder zu sperren, um Schäden, Haftung, Sanktionen oder aus gleichwertigen triftigen Gründen im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens dieses Kunden oder der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Produktbedingungen. Je nach CSP sieht dieser in seinen Produktbedingungen allenfalls weitere Massen sowie die direkte Sperrung vor.
2.2.4 Die Parteien werden sich unverzüglich gegenseitig benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von Verlust, Beschädigung, Änderung, Offenlegung, Zerstörung oder versuchtem unbefugtem Zugriff auf Daten von S&P oder Kunden erhalten und werden gemeinsam mit CSP zusammenarbeiten, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu minimieren und eine Wiederholung solcher Ereignisse zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, diese Benachrichtigung unverzüglich per E-Mail an marketplace@. publicloud.ch
3. Produkte und Privater Katalog
3.1 Es gelten jeweils die aktuelle Version der Product Subscription, der Produktbedingungen und Preise für das jeweilige bereitgestellte Produkt. Die CSP-Bedingungen bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die angezeigten Produkte zum Zeitpunkt, zu dem S&P oder der Kunde die Provisionierung des Produkts auf dem publicloud Marketplace durchführt, sind die einzig relevanten Preise und somit für den Kunden verbindlich.
4.2 S&P kann, die auf dem publicloud Marketplace angezeigten Preise rückwirkend anpassen. In solchen Fällen wird S&P den Kunden unverzüglich informieren.
4.3 S&P berechnet am ersten Tag eines jeden Kalendermonats den aktuellen Stand der Product Subscriptions, die der Kunde in der vorangegangenen Monatsperiode genutzt hat. S&P stellt auf der Grundlage dieser Berechnung eine Rechnung über den Betrag an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die beigestellten Produkte zu bezahlen, unabhängig von einer Unterlizenzierung oder tatsächlichen Nutzung der Produkte durch den Kunden.
4.4 Die Rechnungstellung erfolgt durch die Tochtergesellschaft publicloud ag in dessen Namen und im Auftrag der S&P.
4.5 Rechnungen sind, soweit nicht anders vermerkt oder vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Verzug des Kunden tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. als vereinbart. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug oder hat S&P berechtigten Grund zur Annahme, dass der Kunde seine in den nächsten zwei Monaten fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen wird, kann S&P die Erbringung weiterer Leistungen oder die weitere Bereitstellung von Produkten nach Benachrichtigung des Kunden und Ansetzung einer angemessenen Frist zur Zahlung von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen. Eine Aussetzung, Einstellung oder Kündigung von einzelnen Produkten durch den CSP gemäss dessen Bestimmungen bleibt gemäss Ziffer 4.7 vorbehalten.
4.6 Sofern Lizenzgebühren für eine bestimmte Abrechnungsperiode festgelegt sind (z.B. pro Monat), erfolgt die Abrechnung pro Rata ab bzw. bis zu dem Tag, an dem die Registrierung bzw. Abkündigung der jeweiligen Product Subscription erfolgte. Der Kunde zahlt lediglich für den Zeitraum, in dem die Lizenzierung tatsächlich erfolgte. Die Produktbedingungen enthalten ggf. andere oder ergänzende Regelungen z.B. für verbrauchsbezogene Preismodelle, tagesabhängige Preise oder spezielle Preiskonditionen/Rabatte basierend auf Mindestbestellmengen. S&P stellt diese Leistungen entsprechend der Abrechnungsperiode in Rechnung.
4.7 S&P leitet die vom Kunden bezahlten Lizenzgebühren gemäss der Product Subscription oder den Produktbedingungen an den CSP weiter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass ein Zahlungsverzug je nach CSP Product Subscription oder der Produktbedingung zur Aussetzung, Einstellung oder Kündigung der Leistung durch den CSP führen kann. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist S&P nur verpflichtet, in Vorkasse zu gehen, wenn die Produktbedingungen oder der Vertrag mit dem CSP dies vorsehen. Andernfalls kann S&P bei Verzug des Kunden die Zahlung an den CSP aussetzen.
5. Laufzeit und Beendigung dieser Vereinbarung
5.1 Laufzeit dieser Vereinbarung
5.1.1 Diese Vereinbarung tritt mit Abschluss eines Einzelvertrags, Akzept einer Offerte mit Verweis auf diese Vereinbarung oder beim ersten Login/Registrierung auf dem publicloud Marketplace in Kraft sowie spätestens bei der ersten Bestellung eines Produkts über den publicloud Marketplace.
5.1.2 Die Nutzung des publicloud Marketplace ist grundsätzlich freiwillig und die Vereinbarung bleibt zwingend so lange bestehen, als eine Vertragsbeziehung mit S&P und/oder eine aktive Product Subscription (z.B. Mindestvertragszeit) vorliegen.
5.1.3 Diese Vereinbarung kann jederzeit von einer Partei auf Monatsende gekündigt werden. Solange eine aktive Product Subscription besteht, bleibt diese Vereinbarung bestehen. Eine Kündigung hat zur Folge, dass keine Product Subscription mehr abgeschlossen werden können und S&P nach der Kündigung alle Nutzungs- und Zugangsrechte des publicloud Marketplace dem Kunden entziehen kann.
5.2 Vorzeitige Kündigung
Diese Vereinbarung kann von einer Partei wie folgt vorzeitig gekündigt werden:
a) bei oder nach einer Nachlassstundung, eines Konkurses, der Auflösung oder der Liquidation der anderen Partei; oder
b) oder nach dem Verstoss gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei, wenn die verletzende Partei diese Verletzung nicht innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung durch die nicht verletzende Partei geheilt hat.
5.3 Laufzeit von Product Subscriptions
5.3.1 Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit der Product Subscription oder der Price Protection wird die Product Subscription zu den jeweils aktuellen Preisen und Bedingungen fortgesetzt, es sei denn, (a) die Product Subscription wurde von einer Partei ausdrücklich gemäss den Produktbedingungen gekündigt oder (b) in den Produktbedingungen ist etwas anderes bestimmt.
5.3.2 S&P kann das Angebot bestimmter Produkte oder Product Subscriptions mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwanzig (20) Werktagen zum Monatsende einstellen bzw. beenden. Ungeachtet dieser Frist bleiben die jeweiligen Product Subscriptions jedoch bis zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestlaufzeit der jeweiligen Product Subscription in Kraft, wenn diese Laufzeit über den angekündigten Beendigungstermin hinausreichen sollte.
5.3.3 Die Kündigung entbindet den Kunden jedoch nicht von der Bezahlung des Restbetrages genutzter Product Subscriptions.
6. Schutzrechte
Alle Schutzrechte und andere mit einem Produkt verbundene Rechte sind Eigentum von S&P oder des CSP oder sind vom CSP lizenziert. Diese Rechte werden nicht an S&P, den Kunden oder eine andere Partei übertragen.
7. Datenschutz
7.1 Jede Partei ist berechtigt, Personendaten, die sie von der anderen Partei erhalten hat, zu bearbeiten, soweit dies für die Einleitung von Massnahmen zum Abschluss oder zur Ausführung dieser Vereinbarung oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist.
7.2 Die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Produkten ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und ist gemäss den Produktbedingungen oder separaten Leistungen von S&P geregelt.
8. Haftung von S&P
8.1 Die Haftung der S&P und die Haftung der S&P für ihre Hilfspersonen sind in Bezug auf Schäden, die im Zuge der Bereitstellung des publicloud Marketplace oder weiterer Leistungen der S&P im Zusammenhang mit der Nutzung des publicloud Marketplace entstehen, unabhängig vom Rechtsgrund auf Personenschäden und Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht der S&P zurückzuführen sind, beschränkt.
8.2 Für die folgenden Arten von Schäden sind die Haftung der S&P und die Haftung der S&P für ihre Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen: (i) mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, erhobene Bussgelder und/oder Ansprüche Dritter); (ii) Schäden, die auf ein Verhalten oder eine Unterlassung des Kunden und/oder ihrer User oder anderer Dritter (mit Ausnahme von Subunternehmer von S&P) zurückzuführen sind; und/oder (iii) sämtliche Schäden, die sich ausserhalb der vernünftigerweise kontrollierbaren Herrschaftssphäre von S&P verwirklichen.
9. Höhere Gewalt
9.1 Jede Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen einer der Parteien aus dieser Vereinbarung wird insoweit entschuldigt, als eine Partei nicht in der Lage ist, direkt als Folge eines Ereignisses oder Ereignisses ausserhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei zu handeln (ein "Ereignis höherer Gewalt"), einschliesslich gegebenenfalls von Zwangsmassnahmen einer Regierungsbehörde (gültig oder unzulässig), Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Unruhen, Naturkatastrophen, Kriege, Sabotage und Arbeitsprobleme (einschliesslich Streiks und Verlangsamungen), vorausgesetzt, dass die betroffene Partei der anderen Partei unverzüglich (jedoch nicht mehr als zwanzig (20) Werktage nach Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt) schriftlich benachrichtigt hat. Um Zweifel auszuschliessen, beinhaltet ein Ereignis höherer Gewalt nicht eine Änderung der wirtschaftlichen oder finanziellen Umstände.
9.2 Die Partei, der aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt keine Leistung erbracht hat, wird die andere Partei unverzüglich über die Nichterfüllung und das Ereignis höherer Gewalt informieren, welches zu einem solchen Versagen geführt hat; und sich nach besten Kräften bemühen, die Erfüllung der Verpflichtungen, die sie nicht erfüllt hat, so bald wie möglich nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wieder aufzunehmen.
10. Recht auf Änderung
S&P kann die Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit ändern oder ergänzen und die Nutzung der Produkte ändern, löschen, einstellen oder Bedingungen auferlegen. S&P informiert den Kunden über alle Änderungen über den publicloud Marketplace, per E-Mail oder auf andere Weise. Die fortgesetzte Nutzung der Produkte nach Bekanntgabe einer Änderung stellt die Zustimmung des Kunden zu den Bedingungen der geänderten Vereinbarung dar. Adm
11. Compliance / Soziale Verantwortung
Die Parteien verpflichten sich und fordern ihre Mitarbeiter, Vertreter auf, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, dazu gehören insbesondere wettbewerbsrechtliche sowie Sanktionsbestimmungen.
12. Support
12.1 S&P ist verpflichtet, dem Kunden fortlaufend einen grundlegenden operativen und technischen Support in Bezug auf die Verwaltung von Product Subscription sowie den publicloud Marketplace bereitzustellen. Unabhängig davon erbringt S&P diesen Support an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr MEZ.
12.2 Der Kunde hat alle Supportanfragen über den Servicedesk von S&P ("System") einzureichen.
12.3 S&P bietet während der Geschäftszeiten (zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr MEZ) kostenpflichtigen erweiterten operativen und technischen Support. Höhere SLA- und erweiterte Support-Angebote können gegen Aufpreis erworben werden.
12.4 S&P ist berechtigt, alle notwendigen Rechte beim CSP, zur Erbringung der Services, im Namen des Kunden zu erlangen.
13. Teilnichtigkeit
Sollte eine der Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen rechtlich und wirtschaftlich beabsichtigten Zweck der ungültigen oder unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
14. Übertragung dieser Vereinbarung
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder die daraus resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von S&P an Dritte zu übertragen oder abzutreten. Stimmt S&P der Übertragung im Rahmen eines Hauptvertrages mit dem Kunden zu, gilt diese Zustimmung auch für diese Vereinbarung.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das Gericht am Sitz von S&P, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.